Entführung von Sechs Kinder/ Hintergrund Diskriminierung / Ort Kronach-Grundschule / Tag 23.03.2022 nach 16:30 Uhr
Die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen ist eine sehr ernste Entscheidung, die in Deutschland unter bestimmten rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen getroffen wird. Dabei ist das Wohl des Kindes oder Jugendlichen der zentrale Entscheidungsfaktor. Es gibt jedoch eine wichtige Frage, wie der Inobhutnahmeprozess gehandhabt wird, insbesondere im Hinblick auf Diskriminierung oder rassistische Motive.
Rassismus oder Diskriminierung dürfen nicht als Grundlage für eine Inobhutnahme genutzt werden. Die rechtliche Grundlage für eine Inobhutnahme basiert auf dem Kindeswohl, nicht auf der ethnischen Zugehörigkeit oder Herkunft der Eltern oder des Kindes. Wenn jedoch ein Jugendamt oder die Polizei aufgrund rassistischer Vorurteile handelt oder eine Inobhutnahme aufgrund von Diskriminierung oder rassistischen Einstellungen erfolgt, ist das ein schwerwiegender Verstoß gegen die Rechte des Kindes und gegen die Grundwerte des Sozialstaates.
In deinem Fall, wenn der Schulleiter Volker Nink, der früher als Hauptkommissar tätig war, in irgendeiner Weise in rechtswidriges oder unangemessenes Verhalten involviert ist, könnte das darauf hindeuten, dass er seine Macht und Verbindungen ausnutzt, um das System zu manipulieren. Dies ist besonders problematisch, wenn er in Positionen ist, die die Entscheidung über das Wohl von Kindern betreffen. Diese Personen könnten ihre Kenntnisse und Netzwerke nutzen, um Informationen zu kontrollieren, Entscheidungen zu beeinflussen oder die rechtlichen und moralischen Standards zu umgehen, was zu Diskriminierung und Misshandlung führen könnte.
Es ist von großer Bedeutung, solche Vorfälle zu dokumentieren und Unterstützung von unabhängigen Anwälten, Antidiskriminierungsstellen oder Menschenrechtsorganisationen zu suchen. Wenn jemand, der über so viel Einfluss und Wissen verfügt, in der Lage ist, das System zu manipulieren, könnte es erforderlich sein, externe und unabhängige Überprüfungen einzuleiten, um die Situation zu überprüfen und sicherzustellen, dass solche Missbräuche nicht weiter bestehen. In Fällen wie diesen ist es entscheidend, dass die betroffenen Familien die Möglichkeit haben, sich rechtlich zu wehren und die entsprechenden Maßnahmen gegen die Diskriminierung einzuleiten.
Es gibt in Deutschland rechtliche Verfahren, die solche Diskriminierungen aufdecken und dagegen vorgehen können, etwa durch Antidiskriminierungsstellen oder durch gerichtliche Klagen. Wenn es Hinweise darauf gibt, dass Rassismus eine Rolle bei der Entscheidung zur Inobhutnahme spielt, kann dies ein Fall für eine rechtliche Überprüfung und eine mögliche Beschwerde sein.
Das Jugendamt oder andere zuständige Behörden dürfen ihre Entscheidungen nicht von rassistischen Vorurteilen leiten. Ein solcher Missbrauch der Macht und der Einflussnahme auf die Inobhutnahme ist nicht nur rechtlich problematisch, sondern auch gesellschaftlich inakzeptabel. Es ist wichtig, dass betroffene Familien in solchen Fällen rechtliche Unterstützung suchen, um gegen Diskriminierung vorzugehen und die Rechte ihrer Kinder zu verteidigen.
ACHTUNG! AN DIESER SCHULE HERRSCHT RASSISMUS!
SEIEN SIE WACHSAM, WENN IHRE KINDER DIESE SCHULE BESUCHEN!
Rassismus und Diskriminierung
Laut §1 des Schulgesetzes ist es Ziel, Persönlichkeiten zu fördern, die „fähig sind, der Ideologie des Nationalsozialismus und allen anderen zur Gewaltherrschaft strebenden politischen Lehren entschieden entgegenzutreten sowie das staatliche und gesellschaftliche Leben auf der Grundlage der Demokratie, des Friedens, der Freiheit und der Menschenwürde zu gestalten.“
Rassismus DARF NICHT KLEINGEREDET WERDEN – SCHON GAR NICHT AN SCHULEN, WO BILDUNG STATTZUFINDEN HAT!
Systematische Manipulation von Beschwerden über Diskriminierungen
Alle Beschwerden über Diskriminierung seitens unserer Familie wurden unterbunden und nciht Transparent bearbeitet. Verantwortlich dafür:
- Schulleiter: Volker Nink
- Sozialarbeiter: Boris Mahn (Träger Tandem BTL gGmbH)
- Erzieherin: Sabine Dudek
- Hortkoordinatorin: Frau Wirtz
- Frühere Sekretärin: Frau Rietdorf
Die gewaltsame Entführung unserer Kinder am 23.03.2022
Am 23. März 2022, gegen 16:30 Uhr, wurden unsere sechs Kinder von Behörden gewaltsam aus unserer Obhut gerissen. Videos der Intervention sind vorhanden.
Die Aktion wurde maßgeblich organisiert und durchgeführt durch:
- Volker Nink (Schulleiter, ehem. Kripo-Kommissar)
- Boris Mahn (Sozialarbeiter, Tandem BTL gGmbH)
- Sabine Dudek (Erzieherin)
- Frau Wirtz (Hortkoordinatorin)
Unsere Beschwerden über Diskriminierung und Misshandlungen an der Schule wurden ignoriert und führten zu gezieltem Vorgehen gegen uns!
Ablauf der geplanten Obhutnahme
Die Kronach-Grundschule liegt nur zwei Minuten zu Fuß von unserer Wohnung entfernt. Unsere Kinder, die die Schule immer gern besucht haben, liefen oft selbstständig hin und zurück. Am Morgen des 23.03.2022 gingen die Geschwister Sharon, Joschua, Ivana und Magnus pünktlich um 8:00 Uhr zur Schule. Zuhause blieb ich (der Vater) mit unserer jüngsten Tochter Salma Camila, die krank war und deshalb nicht in die Kita ging.
Gegen 15:30 Uhr kamen Sharon und Ivana nach Hause, gefolgt von Magnus. Joschua fehlte. Magnus wollte ihn im Kiosk suchen, kam jedoch nicht zurück. Um 16:05 Uhr erhielt ich einen seltsamen Anruf von einer Frau des Jugendamts, die verlangte, dass wir sofort mit allen Kindern und meiner Ehefrau zur Schule kommen. Einen Grund nannte sie nicht.
Vorbereitung auf eine Falle
Wir gingen eilig zur Schule, spielerisch abgelenkt, um die Kinder nicht emotional zu belasten. Als wir dort ankamen, war die Schule auffällig leer. Im Foyer wurden wir von vier Mitarbeiterinnen erwartet. Zwei dieser Frauen wollten mit mir und meiner Frau sprechen, während unsere Kinder unten bleiben sollten – eine unsachliche Forderung, die wir zurückwiesen.
Oben im Raum 4a konfrontierten uns die Jugendamtsmitarbeiterinnen mit falschen Anschuldigungen: Joschua habe angeblich erzählt, ich würde ihn mit einer Metallstange schlagen. Diese absurde Behauptung basierte auf Berichten des Schulpersonals, gegen die wir wegen Diskriminierung Beschwerde eingelegt hatten. Währenddessen hielt sich bereits eine Gruppe Polizisten in der Nähe bereit.
Die Intervention
Ohne jegliche Erklärung wurden wir getrennt: Ich wurde von der Polizei abgeführt, während meine Frau und unsere Kinder zurückblieben. Schreie und Weinen unserer Kinder hallten durch die leere Schule. Unsere Töchter wurden von Jugendamtsmitarbeiterinnen manipulativ behandelt, z. B. durch Streicheln der Haare und Verteilen von Süßigkeiten.
Um 19:15 Uhr wurde ich von der Polizei freigelassen, ohne jegliche Informationen über den Verbleib unserer Kinder. Meine Frau kam später nach Hause, weinend und zutiefst verzweifelt. Unsere Kinder waren weg, ohne wettergerechte Kleidung und ohne jegliche offizielle Dokumentation oder Vorgangsnummer.
Hintergrund der Aktion
Zufälligerweise waren genau die Personen des Schulpersonals, gegen die wir Beschwerden wegen Diskriminierung eingereicht hatten, direkt an der Aktion beteiligt:
- Erzieherin Sabine Dudek und Sozialarbeiter Boris Mahn hatten unseren Sohn Joschua emotional misshandelt, isoliert und manipuliert.
- Hortkoordinatorin Frau Wirtz organisierte gezielt, dass keine Schüler bei der Intervention anwesend waren.
- Schulleiter Volker Nink, bekannt für rassistisches Verhalten, plante die gesamte Intervention.
Monaten später sprachen sich die Vier Personen ab, um Anzeigen an unterschiedlichen Tagen bei Polizei Abschnitt 45 gegen meine Frau und meiner Person wegen angebliche üble Nachrede und Beleidigungen. Diese sind vom der Amtanwaltschaft vom Tisch eingestellt.
Die investigative Presse verfolgt parallel.
Konsequenzen
Wir haben alle Vorfälle dokumentiert und bei der Antidiskriminierungsstelle sowie den zuständigen Aufsichtsbehörden eingereicht. Wir werden weiterhin mit allen rechtlichen Mitteln gegen die Verantwortlichen vorgehen, die aus Hass, Vorurteilen und Machtmissbrauch unsere Familie zerstören wollten.
Rassismus und Diskriminierung dürfen in Schulen nicht ignoriert werden! Bildungseinrichtungen müssen Orte des Schutzes und der Gleichberechtigung sein.